Borussia Dortmund bekräftigt das klare Bekenntnis des Klubs zur 50+1-Regel.
Im Vorfeld der am Mittwoch in Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) bekräftigt Borussia Dortmund das klare Bekenntnis des Klubs zur 50+1-Regel.
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion rund um die vorläufige rechtliche Einschätzung des Bundeskartellamts und mit Blick auf die Historie des BVB sind wir ein klarer Verfechter der 50+1-Regel“, sagt Borussia Dortmunds Vorsitzender der Geschäftsführung, Hans-Joachim Watzke.
Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ballspielverein Borussia 09 e.V., bekräftigt: „Wir haben einst eigens eine Satzungsänderung erarbeitet und umgesetzt, die besagt, dass der e.V. alle Anteile an der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH hält, infolgedessen ihr Alleingesellschafter ist und der Vorstand auch in Zukunft sicherzustellen hat, dass sich an diesen Gegebenheiten nichts ändern wird. In meiner Amtszeit haben wir beim BVB nie auch nur eine Sekunde über die Abschaffung von 50+1 diskutiert und haben nicht vor, daran etwas zu ändern.“
Das Bundeskartellamt hatte der DFL Ende Mai seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält das Amt hingegen, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist.
Die 50+1-Regel wurde 1999 eingeführt, um einerseits den Vereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, aber andererseits den operativen Einfluss von Investoren zu begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter zu erhalten. Die in der Satzung der DFL festgelegte Regel besagt, dass im Falle einer Ausgliederung der Profi-Fußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft, der Mutterverein grundsätzlich die Stimmrechtsmehrheit an dieser Gesellschaft halten muss (Grundregel). Das Präsidium der DFL kann zurzeit von dieser Grundregel unter anderem dann eine Ausnahme bewilligen, wenn ein Investor den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat (Förderausnahme).